NS-Justizgefängniswesen auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz

Das nationalsozialistische Justizgefängniswesen ist – bis auf vereinzelte Studien zur Politik des Strafvollzugs und durch lokale Initiativen – bis heute nur spärlich erforscht. Das dürftige Interesse am regulären Strafvollzug im „Dritten Reich“ ist vor allem mit den im kollektiven Gedächtnis deutlich einnehmenderen Verfolgungsbehörden (Konzentrationslager, SS und Gestapo) zu begründen, die einen großen Schatten werfen. Ebenso sind die Betroffenen des Vollzugs, überwiegend „gewöhnliche“ Kriminelle, sogenannte Asoziale und Berufsverbrecher:innen, als verdrängte Opfer der NS-Diktatur ohnehin erst seit 2020 vom Deutschen Bundestag anerkannt. Täter, Opfer und Institutionen des Strafvollzugs im „Scheinrechtsstaat“ des „Dritten Reiches“ stehen im Zentrum des Forschungsprojektes zum NS-Justizgefängniswesen auf dem Gebiet des heutigen Landes Rheinland-Pfalz. 

Der Justizstrafvollzug im „Dritten Reich“

Das nationalsozialistische Justizgefängniswesen (darunter werden Gefängnisse, Zuchthäuser und Strafgefangenenlager) verstanden, zeichnet sich besonders durch die Radikalität der Maßnahmen aus, mit dem es Menschen am Rande der „Volksgemeinschaft“ begegnete – wo zur Zeit der Weimarer Republik noch Ideen der Resozialisierung von Häftlingen Eingang in den Strafvollzug fanden, machten diese im NS-Staat den Maximen der Bestrafung, Unterdrückung und Abschreckung Platz. Den Alltag der Inhaftierten in Justizgefängnissen prägten Gewalt, Hunger und Krankheit – kurzum völlige Verelendung – sowie behördliche Willkür. Seit Kriegsbeginn verschlechterte sich die Situation der Gefangenen durch Zwangsarbeit und Überfüllung der Anstalten gravierend, da sich der Strafvollzug zunehmend kriegswirtschaftlichen und politischen Maximen unterordnete. Maskiert durch einen Schleier normativer Gesetzmäßigkeit wurde auch der Strafvollzug für die rassenpolitischen Ziele des NS-Regimes instrumentalisiert und praktizierte in großem Stil Zwangssterilisierungen und Kastrationen im Sinne der Wahrung eines vermeintlich „gesunden Volkskörpers“. Sogenannte Asoziale, Gewohnheits- und Berufsverbrecher:innen, politisch Andersdenkende, Homosexuelle und als Jüdinnen und Juden kategorisierte Menschen befanden sich im Zugriff dieser Strafanstalten und wurden im Zuge dessen kriminalisiert und verfolgt. 

Das Projekt

Das Projekt ist primär von der Frage nach der Rolle der NS-Justizhaftstätten im heutigen Land Rheinland-Pfalz und der Einordnung in den Gesamtkontext des nationalsozialistischen Haftstättennetzes sowie der Strafverfolgungspraxis geleitet. Neben einer netzwerkartigen Rekonstruktion des regionalen Strafvollzugswesens und dessen Verbindungen zu anderen NS-Verfolgungsbehörden sind auch tiefgehende exemplarische Betrachtungen einzelner Justizhaftstätten hinsichtlich markanter Charakteristika der Einrichtungen vorgesehen. Ebenso fallen prosopographische Fragestellungen darunter, mittels derer eine Erforschung des Personals des Justizstrafvollzugs einerseits und der verschiedenen Häftlingsgruppen in den Strafanstalten andererseits beabsichtigt wird. Die Darstellung alltäglicher Lebensrealitäten auf beiden Seiten des Strafvollzugs denkt ein Ausblick auf die Nachkriegsverfahren gegen ehemalige Bedienstete der Justizvollzugsanstalten weiter, darunter der Prozess gegen 14 ehemalige Beamte des Zuchthauses Dietz zum Ende des Jahres 1948.

 

 

Das Projekt unter der Leitung von Dr. Lena Haase wird gefördert vom Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.

Durchgeführt wird das Projekt von Leon Stein unter Mitarbeit von Theo Mast als Wissenschaftliche Hilfskraft.